
ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG (ATP)
Mit dem 01.12.2024 ist in Oberösterreich das neue OÖ Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Demnach müssen große Hunde und spezielle Rassen neben dem Sachkundenachweis zusätzlich die Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
GROSSE HUNDE
Alle ab dem 01.12.2024 NEU angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
Für alle vor dem 01.12.2024 gemeldeten Hunde kommt diese Regelung erst zum Tragen, wenn zB der Besitzer wechselt. Große Hunde, die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
SPEZIELLE RASSEN
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu (und jede Kreuzung untereinander) gelten seit 01.12.2024 als Hunde spezieller Rassen und müssen (auch wenn sie bereits vor dem 01.12.24 gemeldet waren) die ATP absolvieren.
Ab dem 12. Lebensmonat besteht außerdem eine Leinen- und Maulkorbpflicht – mit der ATP und einer verhaltensmedizinischen Evaluierung bei ausgewählten Tierärzt:Innen könnt ihr euch allerdings Freitesten!
Hunde spezieller Rassen dürfen an öffentlichen Orten nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Sachkunde-Ausbildung positiv absolviert haben und verlässlich sind.
FRISTEN
Generell gelten folgende Fristen:
! Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat. Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.
! Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN
Die Prüfung besteht aus folgenden Inhalten, die in dieser Reihenfolge zu absolvieren sind:
1. Unbefangenheitsüberprüfung des Hundes:
Der Hund ist angeleint rechts oder links zu führen. Die Identität des Hundes ist durch Auslesen des Chips mittels Chiplesegerät festzustellen. Der Hund darf dabei kein ängstliches oder aggressives Verhalten zeigen.
2. Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund:
Einfache Pflegehandlungen (Augen-, Ohren- & Maulkontrolle, Pfoten abwischen) Ohren, unter Beachtung eines für den Hund angenehmen Umgangs, sind vorzuzeigen. Der Hund darf dabei kein aggressives Verhalten zeigen.
3. Prüfungsteil im Verkehr mit variablen Situationen:
In allen Situationen des Prüfungsteils im Verkehr ist ein neutrales Verhalten des Hundes erforderlich. Unter neutral ist zu verstehen, dass sich der Hund zwar interessiert zeigen darf, andere Personen, Verkehrsteilnehmer, Autos oder andere Hunde aber nicht unangemessen belästigen oder attackieren darf.
a) Begegnung Personengruppe (sechs Personen)
b) Begegnung Radfahrer:in oder Scooter-Fahrer:in
c) Begegnung vorbeifahrendes Auto
d) Begegnung Jogger:in oder Inline-Skater:in
e) Begegnung anderer Hund
f) Begegnung Person mit Gehhilfe oder Nordic-Walker:in
g) Begegnung Person mit Kinderwagen
Nächste Prüfungstermine: Ende Februar!
Kosten: € 50,-
Anmeldung erbeten unter anna@dogtome.at
Am Prüfungstag bitte folgendes mitbringen:
! Sachkundenachweis
! Versicherungsbestätigung
! Registrierungsnachweis (Heimtierdatenbank)
! Leine
! Tierschutzkonformes Halsband oder Brustgeschirr
! Gesetzeskonformer Maulkorb
! Belohnungen